Spielräume sind der von der Gesellschaft angebotene Ersatz für natürlichen Freiraum, für Spielmöglichkeiten in einer intakten Umwelt (im Wald, auf dem Feld, mit den Tieren im Dorf, am Fluss, in der Höhle, am Weiher usw.)
Sorgen wir dafür, dass diese Ersatzfunktion so wenig wie möglich auffällt; schaffen wir Spielräume mit Hügeln und Büschen, Steinen und Wasser, Tobe- und Ruhezonen, Rückzugsbereichen, Risiko- und Erlebnisräumen und natürlich auch mit ganz herkömmlichen Spielgeräten.
Spielraumgestaltung ist Gestaltung für Kinder und Jugendliche, nicht für Erwachsene. Diesen müssen wir gerecht werden, - ihren Wünschen, Vorstellungen, Bedürfnissen, sicher auch der Notwendigkeit ihrer Erziehung - nicht jedoch jenen der Erwachsenen.
Spielraumgestaltung ist also etwas anderes, etwas mehr, als z,B. Landschaftsarchitektur; moderne Planungsbüros sollten daher eng mit Spielplatzdesignern zusammenarbeiten - nicht ohne oder gar gegen sie.
Wer einen Spielplatz entwirft, sollte in irgendeiner Form auch an seiner Realisierung beteiligt sein; aktiv, praktisch - nicht nur als inhaltlich weit entfernter Theoretiker. Aus diesem Grund ist Spielraumgestaltung für uns ein komplexer Prozess, der von der Flächenstrukturierung über den Entwurf der Spielobjekte und -möglichkeiten bis hin zur Ausführung des Vorhabens einschließlich Erdarbeiten, Begrünung, Wegebau, Aufbau der Spielgeräte und letztlich Sicherheitsabnahme (z.B. TÜV) reicht. (Diese Arbeitsweise vermindert Informations- und Reibungsverluste, reduziert natürlich die Planungskosten und ermöglicht eine unkomplizierte Mitwirkung der Auftraggeber und der potentiellen Nutzer).
Wer einen Spielplatz nutzen soll, sollte in irgendeiner Form an seiner Planung und Realisierung beteiligt sein (dürfen, können ...), möglichst schon bei den ersten konzeptionellen Vorstellungen.
Kinder brauchen in dieser Zeit mehr denn je greifbare Identifikationspunkte. Sie brauchen keine anonyme Serienware, schon gar nicht in einem Umfeld, dass sie annehmen, bewahren - also nicht zerstören -, auf dem sie „spielen“ sollen.
Verantwortungsbewusste Planer und kommunale Entscheidungsträger sind sich deshalb darüber einig, dass der moderne Spielraum eine individuelle und naturnahe Gestaltung haben muss; uniformierte Sandflächen, die mit Katalogspielgeräten möbliert werden, können diesen Vorstellungen immer weniger entsprechen.
Naturnahe und ökologisch unbedenkliche Spielräume vertragen keine kesseldruckimprägnierten Holzelemente. (Lt. Bundesimmissionschutzgesetz ist z.B. das Verbrennen mit Holzschutzmitteln behandelter Hölzer - also auch verschlissener Katalogspielgeräte - verboten, sie sind als Sondermüll zu entsorgen.) Sollen unsere Kinder mit Sondermüll spielen, nur weil überholte gesetzliche Regelungen das (noch) zulassen? Es gibt Hölzer, die eine vergleichbare natürliche Beständigkeit aufweisen (Robinie - Robinia pseudoacacia; Eiche - Quercus spec.; Gebirgslärche – Larix decidua, larix mont spec.) - sie sollte man auf eine naturbelassene, individuell-handwerkliche Weise zu Spielobjekten verarbeiten.